Der Fremde in dir
Was ist in vielen anderen Sportarten selbstverständlich ist, dass nämlich die Nationalspieler auch die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen müssen, für das sie spielen, wird im Cricket viel lockerer gehandhabt.
Der International Cricket Council kennt drei Kriterien, die jedes für sich ausreichen, um für ein Land antreten zu dürfen. Außer dem Besitz der Staatsangehörigkeit kann man auch für das Land seiner Geburt spielen, und sogar, wenn man erst seit vier Jahren in diesem Land lebt, wohlgemerkt ohne die entsprechende Staatsangehörigkeit.
Für „kleine“ Länder, wie z.B. Deutschland, gelten allerdings deutlich schärfere Kritierien, um die Nachwuchsförderung in diesen Ländern nicht zu untergraben.
Der englische Verband (ECB), der für seine Mannschaft schon immer etwas strengere Regeln anwendet, hat nun vor Kurzem diese noch einmal verschärft, so dass man jetzt sieben Jahre in England oder Wales wohnhaft sein muss, bevor man für das englische Team antreten kann. Mit einer Ausnahmeregelung hat der sich ECB aber noch ein Hintertürchen offen gehalten. England hat in der Vergangenheit mit Hilfe vor allem süd-afrikanischer Spieler, sowohl während der Apartheid als auch danach (und noch heute), seine Mannschaft immer wieder verstärken können.